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Pelzverkaufendes Kaufhaus WIGNER versucht Pelz-Gegnerin einzuschüchtern – Unterstützt die couragierte Aktivistin!


Wigner_Jacken mit Pelzkragen

Das pelzverkaufende Unternehmen Wigner versucht eine mutige Pelzgegnerin mundtot zu machen. Unterstützt das Engagement der Aktivistin, indem ihr ihr finanzielle Hilfe zukommen lasst und ebenfalls gegen den Pelzverkauf des Unternehmens protestiert.

Wigner, ein Kaufhaus in Mittelfranken, hatte im Herbst unter dem wirklich unpassenden Titel „Mode ausgewählt mit Herz“ Bekleidungsstücke mit Echtpelz aus Marderhunden, Waschbären und Kaninchen beworben. Die mit Pelz verbrämten Jacken wurden nicht nur online beworben, auch Verkäufer_innen vor Ort bestätigten die Echtheit der Pelzprodukte.

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Im Oktober hat deswegen eine engagierte Pelzgegnerin in sozialen Netzwerken den Pelzverkauf bei Wigner thematisiert. Insbesondere auf Facebook hat sie ihre Meinung zur tierverachtenden Geschäftspolitik des bayerischen Unternehmens veröffentlicht und zum Boykott aufgerufen. Unter anderem schrieb die Aktivistin durchaus treffend: „Der Laden gehört boykottiert, vor allem durch die geladenen Gäste aus der Kunst- und Kulturszene“ und bezog sich dabei auf immer wieder stattfindende Kulturevents im Kaufhaus. Zudem hatte sie öffentlich dazu aufgerufen selbst aktiv zu werden: „…denn Mode ausgewählt mit Herz – ist nur Mode ohne Pelz. Falls du es unterstützen möchtest, dann schreibe an die Geschäftsleitung des Ladens oder an die geladenen Gäste!“.
Genauso wünschen wir uns engagiertes Engagement!

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Wigner ist jedoch anderer Meinung: Wenige Tage später flatterte der Aktivistin ein Brief von Wigner-Anwält_innen ins Haus. Sie hätte sich eines „unzulässigen Eingriffs in den Gewerbebetrieb“ schuldig gemacht. Immerhin „bezwecke der Boykottaufruf eine Beeinflussung der Kundschaft, mithin ein Fernbleiben vom Ladengeschäft.“ Die Anwält_innen verstiegen sich sogar zur Aussage „Der reine Boykottaufruf per se ist grundsätzlich rechtswidrig.“ Der Streitwert wurde bei unglaublichen 50.000€ angesetzt und der Aktivistin, neben der Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, eine Rechnung in Höhe von 1800€ zugestellt. Damit macht Wigner deutlich, was das Unternehmen von einem Anstoß zur öffentlichen Debatte über die Ausbeutung von Tieren für Pelz hält: Nämlich nichts. Vielmehr versucht das Unternehmen jede Kritik an seiner Geschäftspolitik zu unterbinden und Aktivist_innen mit absurd hohen Kosten zu überziehen um sie einzuschüchtern.

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Klagen solcher Art, die sich prinzipiell gegen jede Form der kritischen Auseinandersetzung mit der Unternehmenspolitik richten, werden als Slapp-Klagen (engl. Strategic Lawsuit Against Public Participation) bezeichnet und blicken auf eine lange Tradition in sozialen Kämpfen zurück. Ihr Ziel ist es Aktivist_innen mundtot zu machen und eventuelle Nachahmer_innen abzuschrecken. Laut Definition geht es „typischerweise gar nicht darum, ob die Klage realistische Erfolgsaussichten hat, sondern darum, die Geklagten durch die zu befürchtenden Prozesskosten und den hohen Aufwand eines Gerichtsverfahrens dazu zu bringen, „freiwillig“ ihre Tätigkeit einzustellen. Eine Slapp-Klage kann auch dazu führen, dass andere davon abgehalten werden, sich an der Debatte zu beteiligen.“

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Erst ein anwaltlicher Brief von Seiten der Aktivistin konnte Wigner und seinen Anwält_innen Einhalt gebieten. Beim Aufruf zum Boykott handelt es sich nämlich um eine zulässige Ausübung der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes §5 GG. In der entsprechenden Rechtsprechung [2] dazu heißt es, dass „wirtschaftlich uneigennützige Boykottaufrufe im öffentlichen Raum (so auch soziale Netzwerke), die auf einen Missstand hinweisen und es verdeutlichen, dass dieser nicht hingenommen werden muss, nicht rechtswidrig“ sind. Ein Aufruf zum Boykott stellt außerdem auch keinen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar.

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Nach dieser rechtlichen Belehrung zogen die Anwält_innen des Kaufhauses Wigner schließlich ihre Drohungen zurück und sahen von weiteren rechtlichen Mitteln ab.  Pikanterweise hat Wigner zeitgleich mit der Klage alle Werbefotos mit Pelz von seinen Webauftritten entfernt. Im Kaufhaus selbst hängen übrigens noch immer die Jacken aus Marderhunden, Waschbären und Kaninchen!

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Um Wigner zu zeigen, dass weder der Verkauf von Pelzprodukten noch ihr Vorgehen gegen Pelzgegner_innen unwidersprochen hingenommen wird, ruft nun auch die Offensive gegen die Pelzindustrie dazu auf der Geschäftsführung von Wigner Protestbriefe zu schicken:

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Natürlich könnt ihr auch auf Wigners Facebook-Seite gegen den Pelzverkauf des Unternehmens protestieren, auch wenn dort alle Einträge mit Pelz entfernt wurden:

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Da der betroffenen Aktivistin auch beträchtliche Anwaltskosten entstanden sind, rufen wir euch außerdem dazu auf sie mit einer kleinen Spende zu unterstützen. Lasst die couragierte Pelzgegnerin nicht allein und helft mit, dass Einschüchterungsversuche wie die von Wigner & Co. nicht aufgehen! Kontoverbindung für Spenden (bitte unbedingt den Betreff “Wigner” angeben):

  • Kontoinhaber: die tierbefreier. e.V.
  • IBAN: DE94 5005 0201 0000 2968 21
  • BIC: HELADEF1822 (Frankfurter Sparkasse)
  • Betreff: Wigner

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Und, zu guter Letzt: Boykottiert Wigner solange das Unternehmen Echtpelz anbietet!


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