OGPI INFO

Gründung und Organisation einer Tierbefreiungsgruppe – Demonstrationen


Auf zur Demo

.

Sobald ihr euch mit ein paar Leuten zusammengefunden habt, juckt es euch vermutlich in den Fingern und ihr wollt losziehen, um für die Befreiung der Tiere zu demonstrieren. Doch Vorsicht. Deutschland hat ein recht kompliziertes Demonstrationsrecht. Ihr könnt euch nicht einfach vor den nächstbesten Pelzladen oder Schlachthof stellen, wie in vielen anderen Ländern.

.

Dennoch ist es bei Beachtung einiger Regeln kein Problem, Demonstrationen durchzuführen. Allerdings solltet ihr euch als „Anfänger“ nicht gleich eine bundesweite Großdemo mit hunderten Teilnehmern vornehmen, sondern erstmal klein anfangen, um mit den Abläufen vertraut zu werden.

.

Anmeldung einer Demo

.

Prinzipiell sind alle Demonstrationen, Kundgebungen oder Versammlungen anmeldepflichtig. Das heißt, ihr müsst euer Vorhaben den Behörden melden und zwar mindestens 48 Stunden, bevor die Demo beginnt. Erkundigt euch nach der zuständigen Versammlungsbehörde, meist ist das eine Abteilung der Polizei in der Kreis- oder Stadtverwaltung. Eigentlich sollte jede Polizeiwache in der Lage sein, euch die richtigen Ansprechpartner mit Telefonnummern zu nennen. Eine Demo ist anmeldepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig. Das heißt, wenn ihr keine Antwort von der Polizei bekommt, dann könnt ihr trotzdem demonstrieren. Ihr müsst allerdings nachweisen können, dass ihr die Demo ordnungsgemäß angemeldet habt, am besten mit einer Fax-Sendebestätigung. Um Probleme zu vermeiden, ist es aber ratsam, nach der schriftlichen Anmeldung bei der Behörde anzurufen und nachzufragen, ob eure Anmeldung eingegangen ist.

.

In eurer Anmeldung müsst ihr folgende Angaben machen: Ort der Versammlung, Grund/Thema der Kundgebung, Datum und Uhrzeit, erwartete Teilnehmerzahl, welche Hilfsmittel (Transpis, Flugis, Trillerpfeifen, Kostüme etc.) ihr einsetzen wollt, Name und Anschrift eines Versammlungsleiters.

.

Die Anmeldung sollte immer schriftlich sein. Ihr könnt sie persönlich vorbei bringen, per Post, Fax oder E-Mail senden. Bei kooperativen BeamtInnen reicht manchmal, wenn ihr euch schon länger kennt, auch ein Telefonanruf.

.

In der Regel erhaltet ihr noch vor der Veranstaltung ein Bestätigungsschreiben. Darin werden Auflagen erteilt, die ihr während der Demo einhalten sollt. Meist sind das Selbstverständlichkeiten, wie dass ihr keine Waffen dabeihaben dürft, dass der Verkehr nicht mehr als nötig behindert werden darf, oder dass eure Transpis keine beleidigenden Inhalte haben dürfen. Problematisch werden Auflagen dann, wenn sie eure Demonstration substanziell gefährden. Zum Beispiel meinen manche Verwaltungsangestellte, sie müssten die Profit-Interessen einer Metzgerei schützen, indem sie eure Demo auf die andere Straßenseite verbannen oder gar an einen Platz, wo ihr mit der Metzgerei gar nicht mehr in Verbindung gebracht werden könnt. Die Stadt Stuttgart z.B. versuchte in der Vergangenheit, Demos in ihrer Fußgängerzone per se zu untersagen. Solche Auflagen solltet ihr euch grundsätzlich nicht gefallen lassen. Ihr müsst dann theoretisch Widerspruch bei derselben Behörde einlegen und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Holt euch dafür am besten Hilfe bei einem Rechtsanwalt oder bei anderen Aktivisten, die so was schon häufiger gemacht haben. Oft reicht aber auch hier ein Gespräch mit dem zuständigen Beamten. Häufig wissen die schon, dass sie mit einer bestimmten Auflage nicht durchkommen und nehmen diese dann zurück, sobald sie merken, dass sie euch nicht auf der Nase rumtanzen können.

.

Megafone werden in den meisten Städten nur dann genehmigt, wenn mehr als 50 Personen an der Demo teilnehmen. Ihr könnt jedoch versuchen, ein Megafon durchzubekommen, wenn ihr vereinbart, dass ihr z.B. halbstündig eine fünf Minuten lange Rede halten müsst und dass das Megafon unablässlich ist, um eure Botschaft an die Leute zu bringen.

.

In manchen Bundesländern hat es sich eingebürgert, dass ihr für die Anmeldung einer Demo eine Verwaltungsgebühr bezahlen müsst. Es ist eigentlich ein Unding, dass ihr für die Ausübung eures Grundrechts auf freie Meinungsäußerung Geld bezahlen sollt. Leider haben Gerichte diese Praxis und Gebühren in Höhe von 10 bis 55 Euro gebilligt. Diese 55 Euro werden tatsächlich in manchen bayerischen Städten eingefordert.

.

Die Rolle des Anmelders

.

Als Anmelder bist du für die Polizei der Verantwortliche der Demonstration. Du hast die meiste Arbeit und bekommst Stress, wenn irgendwas nicht rund läuft. Deshalb ist das ein nicht gerade beliebter Job. Ein Anmelder sollte von Hause aus ein gewisses Maß an Kooperationsbereitschaft aber auch Durchsetzungsvermögen mitbringen, denn er muss mit der Polizei verhandeln, zum Beispiel über unsinnige Auflagen, wenn diese erst während der Demo bekannt gegeben werden. Wenn du Anmelder bist, solltest du immer deinen Personalausweis, eine Kopie der Anmeldung und der Anmelde-Bestätigung dabei haben. Außerdem musst du während der ganzen Veranstaltung anwesend sein. Du kannst natürlich mal aufs Klo gehen, aber wenn du überhaupt erst mit zwei Stunden Verspätung eintrudelst, kann es passieren, dass deine Kumpels vorher mit der Demo nicht anfangen dürfen.

.

Bei Großdemos oder in kleineren Städten, wo Demos unüblich sind, kann es passieren, dass die Polizei den Anmelder zu einem so genannten Kooperationsgespräch einlädt. Grundsätzlich musst du da nicht hingehen, es schadet aber auch nicht, sozusagen als vertrauensbildende Maßnahme. Manchmal sitzt du bei solchen Gesprächen bis zu 10 Polizisten gegenüber. Einsatzleiter, politische Polizei (Staatsschutz), Polizeipsychologen und andere wollen dich dann ausfragen. Antworte nur auf Fragen, die konkret mit der Demo zu tun haben. In welche Kneipen du regelmäßig gehst oder mit wem du Fußball spielst, geht die nichts an. Häufig wird versucht, dich einzuschüchtern, in dem sie dir erzählen, du könntest für das Verhalten aller Teilnehmer auf der Demo zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist Unfug. Als Anmelder musst du dafür sorgen, dass den Teilnehmern die Auflagen bekannt sind und sie darauf hinweisen, wenn sie sich den Auflagen zuwider verhalten. Wenn beispielsweise ein Demo-Teinehmer plötzlich einen Stein aufhebt und damit die Schaufensterscheibe einwirft, kannst du nicht dafür bestraft werden, weil du nichts davon wusstest und es nicht verhindern konntest. Wenn jedoch mehrere Teilnehmer andere Menschen fortwährend übel beleidigen, ist es deine Pflicht, sie darauf hinzuweisen, dass das gegen die Auflagen verstößt. Wenn sie trotzdem nicht aufhören, hast du auch das Recht, diese Leute von deiner Demo auszuschließen oder notfalls auch die gesamte Demo aufzulösen, also als beendet zu erklären. In beiden Fällen bist du die Verantwortung für das Verhalten der entsprechenden Personen los.

.

Eines sollte nicht verschwiegen werden. Als Anmelder wirst du für die Polizei zu einem bekannten Tierrechts-Aktivisten. Sollte es in deiner Stadt irgendwann einmal zu häufigen illegalen Aktionen kommen, dann wird die Polizei automatisch dich genauer unter die Lupe nehmen. Wenn sie keine Ahnung haben, wer das Tierversuchslabor verwüstet hat, werden sie logischerweise nach dem kleinsten Strohhalm greifen, den sie finden können. Von daher ist es empfehlenswert, wenn du als Anmelder nicht in illegale Aktionen verwickelt bist. Auch andere Tierrechtsaktivisten in deinem Umfeld sollten wissen, dass du polizeibekannt bist, damit sich in deiner WG nicht plötzlich irgendwelche Tatwerkzeuge oder auf deiner Handy-Mailbox eindeutige Sprachnachrichten finden lassen.

.

Verhalten der Polizei während der Demo

.

Wenn ihr zum ersten Mal eine Demo mit wenigen Leuten macht, wird sich die Polizei das ganze vermutlich aufmerksam anschauen. Wenn alles normal und wie geplant verläuft (und das sollte die Regel sein), dann haltet ihr eure Transpis, ruft ein paar Parolen, verteilt Flyer und redet mit den Passanten. Wenn ihr also nicht irgendwie aggressiv auftretet oder gegen Auflagen verstoßt, wird beim nächsten Mal schon alles etwas lockerer gehandhabt. Dann kann es sein, dass die Polizisten sich bei der nächsten Demo schon nur noch hin und wieder mal sehen lassen, nett grüßen und ihres Weges ziehen. Wenn ihr euch allerdings in Polizeiaugen „daneben benehmt“, dann werden sie das zum Anlass nehmen, beim nächsten Mal die Auflagen zu verschärfen. Sie können dann vielleicht anfangen, euch vom Demo-Objekt zu verbannen oder Film- und Videoaufnahmen von euch machen.

.

Wie beim Kooperationsgespräch gilt auch während der Demo, dass ihr auch mit den noch so freundlichsten Beamten nicht unnötig über persönliche Dinge schwätzen solltet. Fragen wie „Sie sind doch ein guter Bekannter von Herrn Schmitz“ oder „Waren Sie nicht auch letzte Woche beim Castor-Transport?“ sollten ignoriert, mit Floskeln oder getrost falsch beantwortet werden. Vorsicht auch, wenn euch Passanten ausfragen oder auffordern, Tierausbeuter „mit anderen Methoden“ zu bekämpfen. Hütet euch vor zu offenen Gesprächen über eure Gesinnung, denn nicht jeder Polizist trägt eine Uniform.

.

Es gibt durchaus auch Demos, bei denen ihr für die Anwesenheit von Polizisten dankbar seid. Vor allem, wenn ihr nicht viele Aktive seid, können Demos vor Zirkussen oder Pelzfarmen für euch gefährlich werden. Dabei ist es schon häufig zu gewalttätigen Übergriffen gegen Demonstrierende gekommen. Auf diese Gefahr solltet ihr die Polizei schon in der Anmeldung hinweisen und eine dauerhafte Präsens einfordern. Wenn ihr beispielsweise das Gewaltpotenzial eines Zirkus anhand von Zeitungsartikeln untermauern könnt, umso besser. Zum Selbstschutz solltet ihr auch immer eine eigene Videokamera am Start haben, um Vorfälle aus eurer Sicht aufzeichnen zu können. Videos und Fotos können auch schärfere Auflagen oder Demoverbote verhindern, etwa wenn die Polizei behauptet, ihr hättet unzumutbar den Publikumsverkehr in der Einkaufsstraße behindert.

.

Spontandemos

.

Spontandemos oder Eilversammlungen müssen nicht 48 Stunden vorher angemeldet werden, sind aber trotzdem völlig legal. Es muss einen nachvollziehbaren Grund geben, warum ihr diese Frist nicht einhalten konntet. Das kann zum Beispiel sein, dass ihr im Radio gehört habt, dass heute morgen im Zoo drei Giraffen bei einem Ausbruchversuch erschossen worden sind. Oder ihr lauft durch eure Uni und seht ein Schild am Hörsaal, dass in wenigen Stunden ein Experimentator einen Vortrag über Tierversuche halten will. Im Prinzip müsst ihr der Polizei Bescheid geben, sobald ihr euch entschieden habt, eine Spontandemo durchzuführen, egal ob dieser Zeitpunkt 10 Stunden vor der Demo liegt oder 15 Minuten. Egal ob ihr das macht, oder einfach so zum Demo-Ort geht, auf jeden Fall wird die Polizei auch hier nach einem Verantwortlichen fragen und suchen. Wenn es keinen Verantwortlichen gibt, kann die Polizei die Demo auflösen, evtl. Personalien der Anwesenden aufnehmen und alle mit einer Anzeige wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz belegen. Es muss aber nicht soweit kommen. Wenn sich eine Person als verantwortlicher Leiter ausgibt, kann sie besonders hart bestraft werden, falls die Polizei während oder nach der Demo Anhaltspunkte dafür findet, dass die Demo doch nicht spontan, sondern lange vorbereitet war. Das kann zum Beispiel sein, dass aufwendige Transpis zu diesem speziellen Ereignis gemalt worden sind oder wenn viele Demoteilnehmer eine besonders weite Anreise genommen haben.

.

Dieser Artikel sollte euch einen kleinen Überblick verschaffen, was ihr beim Thema Demonstrationen zu beachten habt. Keinesfalls sollte er euch davon abschrecken, eure Überzeugungen lautstark und bestimmt in der Öffentlichkeit zu vertreten. Demos sind neben anderen Aktionsformen ein wichtiges und sinnvolles Mittel für die Tierrechtsbewegung. Solange wir dieses Mittel in einer Gesellschaft, in der Tag für Tag Freiheits- und Bürgerrechte weiter eingeschränkt werden, zur Verfügung haben, sollten wir es auch nutzen.

.

Zurück zur Übersicht | zurück zu “Gruppenstruktur” | weiter zu “Infostände”

.