Das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschäftigte sich vor kurzem mit der Nerzfarm Nettetal (Nordrhein-Westfalen). Was war passiert? Das Landratsamt Viersen hatte den Betreibern der Anlage untersagt, weiter Nerze zu züchten und zu halten und die unverzügliche Auflösung des “Nerzbestandes” angeordnet. Die Betreiber hatten sich wie viele andere Nerzzüchter_innen geweigert, die Käfige entsprechend der ab Dezember 2011 geltenden Haltungsverordnung zu vergrößern.
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Gegen diese Anordnung brachten die Betreiber der Nerzfarm Nettetal einen Antrag auf “einstweiligen Rechtsschutz” vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Der Antrag wurde am 26. Januar jedoch zurückgewiesen. “Der Antragsteller hätte ausreichend Zeit gehabt, die neuen Haltungsverordnungen umzusetzen”, so der Richter in seiner Begründung. Ob gegen diese Entscheidung eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster eingereicht wird, ist ungewiss.
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Die Veränderungen der Haltungsverordnungen wurden bereits 2006 vom Gesetzgeber verabschiedet. Den Pelzzüchter_innen wurden jedoch großzüge Übergangsfristen eingeräumt, so dass erste Änderungen erst 2011 wirksam wurden (weitere 2016). Gegenwärtig klagen mehrere Pelzzüchter_innen gegen die Verordnung. Darunter auch Joseph und Jürgen Brokamp, Betreiber Deutschlands größter Pelzfarmen in Güstrow und Zirtow (beide Mecklenburg-Vorpommern) sowie Carsten und Nils Sörnsen, Betreiber von Schleswig-Holsteins letzter Nerzfarm in Schlesen-Neuenkrug bei Kiel.
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Weitere Informationen:
Bericht zum Verfahren: juris.de
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