OGPI INFO

Verfahren gegen Münchner Tierbefreier_innen eingestellt!


Wie die Gruppe Tierbefreiung München berichtet, wurde ein Verfahren wegen vermeintlicher Sachbeschädigung eingestellt (Hintergründe: hier). Am letzten Aktionswochenende der Escada-Campaign kam es an der Hauptzentrale der ESCADA AG zu Malereien mit Kreide und dem Verspritzen von Kunstblut. Im Zuge der Ermittelungen kam es zu Hausdurchsuchungen in München. Wir dokumentieren an dieser Stelle eine Mitteilung von Tierbefreiung München:

Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt – kein ausreichender Tatverdacht!

Wie bereits berichtet, kam es am 19.01. diesen Jahres zu drei Hausdurchuchungen in München. Den betroffenen Tierrechtsaktivist_innen wurde vorgeworfen, die Hauptzentrale der Escada AG (ehemaliges Ziel der Antipelzkampagne) mit Kunstblut und Kreide „beschädigt“ zu haben. Vor gut zwei Monaten erreichten die Aktivist_innen die Anklageschriften: Sachbeschädigung.

Nun kam die erstaunliche Wende in diesem Verfahren. Die Richterin am Amtsgericht München hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, die Tierrechtler_innen seien nicht hinreichend tatverdächtig. Somit haben diverse Richter in diesem einen Verfahren unterschiedlich geurteilt – ein schönes Beispiel für die Willkür der Justiz!

Auf eine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung reagierte das Landgericht München bei einer_m Angeschuldigten mit der Bestätigung der Rechtswidrigkeit dieser Durchsuchung. Der Grund dafür: die Durchsuchung sei unverhältnismäßig wegen des geringen Schadens der Straftat (geschätzt 100€) und der geringen zu erwartenden Strafe. Das gleiche Gericht – aber andere Richter – entschieden bei einer_m anderen Angeschuldigten gegenteilig. Trotz des niedrigen Schadens und der geringen Straferwartung sei die Durchsuchung rechtmäßig. Das Amtsgericht München hat nun zudem noch erkannt, dass nicht nur die angewandten Repressionen unverhältnismäßig waren, sondern auch der Tatverdacht nicht ausreichend vorhanden sei. Es gibt keine Aussagen der Angeschuldigten, keine Zeugen, die diese identifizieren könnten, kein aussagekräftiges Videomaterial. Lediglich der ermittelnde Beamte möchte zwei der Beschuldigten anhand des Videos an ihrer „Gestalt“ und ihren „Bewegungsformen“ erkannt haben.

Für die Angeklagten heißt dieser Entschluss jetzt hoffentlich, dass ihnen eine Entschädigung für die beschlagnahmten Computer gezahlt wird und die Staatskasse ihre Anwaltskosten begleicht.


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