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Freisprüche im §278a-Verfahren!


Der über 14 Monate dauernde Prozess gegen 13 Tierschutz- und Tierbefreiungsaktivist_innen vor dem Landgericht Wiener Neustadt in Österreich endete am 02. Mai mit Freisprüchen für alle Angeklagten in allen Anklagepunkten!

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Dem Prozess vorangegangen waren eine jahrelange Bespitzelung von politischen Aktivist_innen der Tierschutz- und Tierbefreiungsbewegung, die in der Verhaftung von 10 Aktivist_innen im Mai 2008 gipfelte (siehe Hintergründe). Die erst nach drei Monaten freigelassenen 10 Betroffenene und drei weitere Angeklagte mussten sich ab März 2010 vor dem Landgericht in der Wiener Neustadt für die “Bildung einer kriminellen Organisation nach §278a StGB” verantworten. Um den abstrakten Anschuldigungen Nachdruck zu verleihen, wurde durch die Staatsanwaltschaft und die ermittelnde Sonderkommission “Pelztier” ein Zusammenhang von legalen Demonstrationen, Aktionen des Zivilen Ungehorsams und illegalisierten Protesten konstruiert und das Gespenst einer von terroristischen Handlungslogiken inspirierten Tierbefreiungsbewegung heraufbeschworen. Im Fokus der Kriminalisierung stand insbesondere die Organisation und Durchführung von Kampagnen gegen pelzverkaufende Unternehmen wie Kleider Bauer, die die Gefangenhaltung und Tötung unzähliger nichtmenschlicher Individuen mitzuverantworten haben.

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Dass am Ende des Verfahrens ein Freispruch von allen Vorwürfen steht, ist sicherlich erfreulich. Wie die Unterstützungsgruppe der Angeklagten “Antirep 2008” in einer Erklärung aber feststellt, kann dieses Urteil “nicht als Beleg für einen „funktionierenden Rechtsstaat“ aufgefasst werden, ist es doch vielmehr ein Beispiel dafür wie leicht es für die Behörden ist, trotz nicht vorhandener Beweislage den Repressionsapparat hochzufahren wenn der politische Wille zur Kriminalisierung vorhanden ist.” Der Freispruch ändere zudem nichts “am System einer Gesellschaft, in der Gewalt gegen Tiere alltäglich und gesetzlich gedeckt ist.” Vielmehr werde immer repressiver  “gegen all jene vorgehen, die sich der herrschenden Ordnung nicht widerspruchslos anpassen.”

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Der Prozess wurde in den vergangenen Monaten in der österreichischen Medienlandschaft aufmerksam verfolgt. Immer wieder wurde Kritik an den Ermittlungen der Sonderkommission, der Beweisführung der Staatsanwaltschaft, aber auch der Verfahrensführung der Richterin laut. Die Aktivist_innen der Tierbefreiungsbewegung wurden indes nicht müde, über verschiedene Aktionen ihre Solidarität mit den Angeklagten zu bekunden (ein Überblick über Soliaktionen: hier).

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Das Urteil ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht rechtkräftig. Abzuwarten bleib ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil in Berufung geht.

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Weitere Informationen, Aufrufe, Prozessberichte und Hintergründe:
Unterstützer_innengruppe Österreich: www.antirep2008.org
Unterstützer_innengruppe Deutschland: www.antirep278a.blogsport.de

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Stellungnahme der Offensive und unterstützender Gruppen zum Prozessauftakt:

http://offensive-gegen-die-pelzindustrie.net/wordpress/stellungnahme

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Antirep 2008


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